Seit 100 Jahren dürfen in Deutschland auch Frauen an den Wahlen teilnehmen und gewählt werden. Bereits zuvor wurde das Wahlrecht für Frauen in den
skandinavischen Ländern eingeführt. In Russland
gilt das Wahlrecht für Frauen seit 1917. Am 19. Januar 1919 fanden die
ersten Wahlen zur Deutschen Nationalversammlung statt und viele Frauen
machten von ihrem neuerworbenen Recht Gebrauch. Übrigens wurde erst 1984
das Wahlrecht für Frauen in Liechtenstein eingeführt.
Mit
dem Wahlrecht war allerdings noch längst nicht die Gleichberechtigung
der Frauen und Männer in Deutschland hergestellt. In der Bundesrepublik
Deutschland bestand bis zum Jahr 1958 das Recht des Mannes, bestehende
Dienstverhältnisse seiner Ehefrau zu kündigen und ihr Vermögen zu
verwalten. In der DDR – dem anderen Deutschen Staat – galten solche
Einschränkungen gegenüber Frauen nicht.
Erst
1993 beschloss die UNO, dass die Gewaltanwendung gegen Frauen als
Menschenrechtsverletzung zu bewerten ist. 2001 wurden Vergewaltigung und
sexuelle Ausbeutung in kriegerischen Auseinandersetzungen als Folter
verurteilt.
Bis heute also dauert
der Kampf um die Rechte der Frauen in aller Welt an. Die Normen des
Völkerrechts werden keinesfalls bereits allgemein anerkannt und
durchgesetzt.
Auch in Deutschland
wird heute immer noch darum gerungen, gleiche Rechte für Frauen und
Männer umzusetzen. Es gibt nach wie vor Unterschiede bei der
Gehaltszahlung für Frauen bei gleicher Arbeit. Ein großes Defizit wird
vor allem darin gesehen, dass Frauen in Führungspositionen der
Wirtschaft und Politik unterrepräsentiert sind. Die Ursachen dafür sind
sicher vielfältig. Noch tragen die Frauen die Hauptlast in der Familie
und bei der Kindererziehung, die sie oftmals neben ihrer beruflichen
Tätigkeit übernehmen. Es gibt sicher auch Frauen, die sich eine aktive
Mitarbeit in politischen Gremien nicht zutrauen. Da wirkt das alte
Prinzip fort, wonach Politik Männersache sei. Das hat sich zwar längst
als unsinnig erwiesen, hält sich aber hartnäckig. Möglicherweise sehen
aber einige Männer ein Problem, wenn ihre Frau in ihrer Entwicklung an
ihm vorbeizieht.
Ob dieses Problem
mit einer festgeschriebenen Quotenregelung überwunden wird, bleibt
fraglich. Letztlich sollte derjenige gewählt werden, der für die
vorgesehene Aufgabe am besten geeignet ist. Und zwar unabhängig davon,
ob es sich nun um einen Mann oder eine Frau handelt. Trotzdem ist
manchmal auch Druck ganz sinnvoll. Dazu haben sich jetzt einige Parteien
entschieden und man darf gespannt sein, wie sich das Ganze in der
Praxis entwickelt.
Wir können in
unserer Gemeinde ja erhobenen Hauptes in die Runde blicken. Wir haben
bereits einige Jahre eine Frau an der Spitze. Und Frau Dr. Jana Radant
vertritt die Gemeinde souverän und mit klarem Blick. Auch in der
Verwaltung arbeiten überwiegend Frauen. In der Gemeindevertretung sieht
das aber schon anders aus. Unter den 28 Vertretern sind nur acht Frauen.
Auch bei den Ortsvorstehern überwiegen die Männer. Hier sind nur zwei
Frauen vertreten. Wollen wir keine weiblichen Führungskräfte? Wer
aktuell unterwegs ist, um die Kandidaten für die nächste Kommunalwahl zu
gewinnen, kennt das Problem. Es ist wirklich nicht leicht, Bürger für
eine Funktion auf den verschiedenen Ebenen zu finden. Bei Frauen ist das
oft noch schwerer. Dabei gibt es jede Menge an engagierten Frauen auch
in unserer Gemeinde. Da sind die Lehrerinnen, die Kindergärtnerinnen,
Verkäuferinnen, Krankenschwestern und viele anderen, deren Mitarbeit wir
uns wünschten. Unsere Frauen haben allen Grund, ihr Wort in unserer
Gemeinde einzubringen und sie können sich der Unterstützung aller
anderen sicher sein.
Wenn wir
Männer am 8. März unsere Frauen mit einem Blumenstrauß überraschen, dann
sollten wir nicht versäumen, sie auch zu mehr Mitarbeit in den
kommunalen Gremien zu ermuntern.
Horst Schumann
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