„Meinen Sie das wirklich so?“ (Nr. 3) |
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„Meinen Sie das wirklich so?“
Noch ist das Jahr nicht vorbei und Rückstände an Problemen oder Problemchen harren der Aufarbeitung. Mich bekümmert ein wenig der
Rückstand, den ich Frau
Luther, der Leiterin des Ordungsamtes Wandlitz, ankreiden möchte, denn
ich finde: Ordnung muss sein. In der letzten Ausgabe des BASDORF-INFO
von Mai/Juni veröffentlichte Frau Luther einen „Aufruf zur Erfüllung
der satzungsrechtlichen Pflichten zur Straßenreinigung in der Gemeinde
Wandlitz“. Frau Luther erinnert darin die Anlieger, was sie alles zu
tun haben, um Ordnung und Sauberkeit auf Straßen und Plätzen zu
erhalten. Es sind Selbstverständlichkeiten, auf die da verwiesen ist,
doch wissen wir, dass auch Selbstverständlichkeiten nicht immer jedem
wirklich selbstverständlich sind. Dennoch veranlasste mich der Aufruf,
einige Erwägungen anzustellen und Fragen an Frau Luther zu richten, die
bis heute leider unbeantwortet geblieben sind. „Der dritte Absatz in
Ihrem Text“, schrieb ich, „bringt mich in einige Verlegenheit. Ein
Bankett ist der befestigte Randstreifen einer Straße, habe ich im
Wörterbuch gelesen, nur kann ich diesen an der neu belegten
Eichenstraße außer bei Grundstücksauffahrten nicht finden und es stellt
sich mir die Frage,was unter ‚befestigt’ zu verstehen ist. Die
Bitumendecke der Fahrbahn, die zugleich auch Gehweg ist, endet an
beiden Seiten ohne einen besonderen Rand, dann folgt ein Sandstreifen
mit Vertiefung bis zum Zaun meines Grundstücks. Was sind
‚außergewöhnliche Verunreinigungen’? Gehört beispielsweise Hundekot
dazu und greift hier nicht das Verursacherprinzip? Man liest von
anderen Kommunen, dass derartige Verunreinigungen eindeutig den
Hundebesitzern angelastet und streng geahndet werden, und das zu Recht.
Ihre Hinweise sind einerseits sehr detailliert (‚...unverzüglich zu
entfernen’), andererseits bleiben sie allgemein.Von Unbekannt
verursachter Unrat soll sozusagen privatisiert, also auf das eigene
Grundstück verbracht werden? Abfallbehälter sind, außer im Zentrum von
Basdorf, nirgendwo zu entdecken.Was Ihren Hinweis auf die gelben Säcke
betrifft, so ist mir nicht verständlich, warum Sie den
Entsorgungsträger derart in Schutz nehmen für den Fall, dass er seine
vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt und die Säcke zum
angegebenen Termin nicht abholt. Praktisch würde es bedeuten, die Säcke
am Abend wieder vom Straßenrand zu holen und am nächsten Morgen erneut
dort abzulegen. Meinen Sie das wirklich so?“ Mit dieser Frage endete
mein Brief und ich weiß bis heute nicht, ob Frau Luther das wirklich so
meinte...
Siegfried Schröder, Basdorf
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Letzte Aktualisierung ( Sonntag, 13. August 2006 )
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